Muss ein deutsches oder anderes fremdsprachiges Dokument bei einer spanischen Behörde, einem Gericht, einer Universität oder einem Notar vorgelegt werden, kann eine offizielle Übersetzung verlangt werden. In Spanien übernehmen solche Übersetzungen in vielen Fällen für die jeweilige Sprachkombination zugelassene traductores jurados.
Für deutschsprachige Kunden verwenden wir den geläufigen Begriff beglaubigte Übersetzung. Dabei ist wichtig: Das spanische Zulassungssystem ist rechtlich eigenständig und nicht einfach mit den unterschiedlichen deutschen Regelungen für beeidigte oder ermächtigte Übersetzer gleichzusetzen.
Typische Dokumente
Häufig geht es um Geburts- und Heiratsurkunden, Führungszeugnisse, Hochschulabschlüsse, Leistungsübersichten, medizinische Bescheinigungen, gerichtliche Unterlagen, Vollmachten, notarielle Urkunden und Unternehmensnachweise.

Ob eine amtliche Form erforderlich ist, bestimmt der konkrete Vorgang. Ein Vertrag kann fachgerecht juristisch übersetzt werden, ohne dass eine beglaubigte Fassung verlangt wird. Eine kurze Personenstandsurkunde kann dagegen für eine Behörde eine offizielle Übersetzung benötigen.
Verwendung bei spanischen Behörden
Spanische vereidigte beziehungsweise staatlich zugelassene Übersetzer bestätigen ihre Übersetzung nach den in Spanien geltenden Vorschriften. Ihre Übersetzungen können vor spanischen Gerichten und Verwaltungsstellen als offizielle Übersetzungen verwendet werden.
Für die elektronische Signatur von traductores jurados besteht inzwischen eine eigene spanische Regelung. Trotzdem kann die empfangende Stelle festlegen, ob sie eine digital signierte Datei oder eine Papierfassung verlangt.
Apostille und Übersetzung
Apostille, Legalisation und Übersetzung sind unterschiedliche Schritte. Ob eine Apostille erforderlich ist, hängt vom Ausstellungsland, Dokument und Verfahren ab.

Wenn eine Apostille Teil der Unterlagen ist und mitübersetzt werden soll, senden Sie sie zusammen mit dem Hauptdokument. Geben Sie außerdem alle Hinweise der Behörde, des Notars oder der Universität weiter.
Deutsch-Spanisch und weitere Sprachkombinationen
Wir koordinieren offizielle Übersetzungen zwischen Deutsch und Spanisch sowie in vielen weiteren Sprachen, sofern ein entsprechend befugter Übersetzer für die benötigte Kombination verfügbar ist.
Allgemeine juristische, technische oder geschäftliche Übersetzungen finden Sie unter Übersetzungsbüro Alicante.
Unterlagen für ein Angebot
Senden Sie eine vollständige, gut lesbare Datei. Für eine erste Einschätzung kann auch ein scharfes Foto genügen, wenn alle Seiten, Ränder, Stempel und Vermerke sichtbar sind.
Nennen Sie Ausgangs- und Zielsprache, Empfänger, Verwendungszweck und gewünschte Frist.
Fordern Sie ein kostenloses Angebot für eine beglaubigte Übersetzung in Alicante an.
Häufige Fragen
Braucht jede deutsche Urkunde für Spanien eine beglaubigte Übersetzung?
Nein. Die empfangende Stelle entscheidet, welche Unterlagen und welche Übersetzungsform sie verlangt. Je nach Verfahren können auch mehrsprachige Formulare oder andere Nachweise relevant sein.
Kann die Übersetzung elektronisch signiert werden?
Ja, die elektronische Signatur spanischer traductores jurados ist geregelt. Ob der Empfänger eine solche Datei akzeptiert, sollte für den konkreten Vorgang geprüft werden.
Muss ich das Original per Post schicken?
Für Angebot und viele Aufträge reicht eine vollständige digitale Kopie. Eine eventuelle Pflicht zur Vorlage eines Originals ergibt sich aus dem Verfahren, nicht automatisch aus der Übersetzung.
Übersetzen Sie auch spanische Urkunden ins Deutsche?
Ja, abhängig von Verwendungszweck und Sprachkombination. Bitte teilen Sie mit, ob die Fassung nur zur Information oder für eine bestimmte Stelle bestimmt ist.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von Umfang, Sprache, Lesbarkeit, Dokumentart und Verfügbarkeit ab. Senden Sie die vollständigen Unterlagen und den gewünschten Termin, damit wir die Machbarkeit prüfen können.

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ISO 18587